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Schriftliche Anbringen

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen.
§ 13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F.) sowie §§ 85 ff Bundesabgabenordnung (BGBl Nr. 194/1961 i.d.g.F.) sehen vor, dass technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten bekanntzugeben sind.

Organisatorische Beschränkungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Elektronische Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Sie gelten daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.

Unsere Amtsstunden sind:

Montag

p08:00 bis 12:00 Uhr/p

Dienstag

p08:00 bis 12:00 Uhr amp; 15:00 bis 18:00 Uhr/p

Mittwoch

p08:00 bis 12:00 Uhr/p

Donnerstag

p08:00 bis 12:00 Uhr amp; 15:00 bis 18:00 Uhr/p

Freitag

p08:00 bis 12:00 Uhr/p

Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Anbringen an die Marktgemeinde Ligist können rechtswirksam per Post (Marktgemeinde Ligist, Ligist 22, 8563 Ligist), Telefax (03143/2229-24) oder per E-Mail an (gde@ligist.steiermark.at) eingebracht werden.

Wird ein Anbringen bei einer anderen, z.B. persönlichen E-Mail-Adresse eingebracht, sind fristgerechtes Einlangen und fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet.

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung der Formate *.pdf, *.doc/docx, *.jpg bestimmt.

Weitere Dateiformate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle eingesetzt werden.

Eine E-Mail darf die Dateigröße von 14 MB nicht überschreiten sowie:

  • derart verschlüsselt sein, dass diese für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind,
  • Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigten können,
  • ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten,
  • für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (z.B. Registered Mail oder Cloud-Diensten) enthalten oder
  • einen Passwortschutz enthalten.

Elektronische Signaturen können auf Dokumenten (z.B. Formularen, Beilagendokumenten) nach den Standards der Bürgerkarte aufgebracht werden. Diese werden als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter https://www.signaturpruefung.gv.at erfolgreich geprüft werden können.

Bitte beachten Sie, dass der Absender, die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.

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