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Abwicklung von Katastrophenschäden

Privatschadensausweis - Allgemeine Informationen

Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch

  • Hochwasser
  • Erdrutsch
  • Vermurung
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Orkan
  • Bergsturz oder
  • Hagel

entstanden sind.

BEACHTEN! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.

Hinweis: Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist. Gemeinden erhalten eine Entschädigung über die Abteilung 7. Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.

     ► www.verwaltung.steiermark.at

Ablaufplan im Schadensfall und weitere Informationen:

     ► www.agrar.steiermark.at