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Energieeffizienzrichtlinie der Marktgemeinde Ligist

Erstellung des Gebäudeinventars

Ab 2025 müssen öffentliche Einrichtungen eine jährliche Energieverbrauchssenkung von 1,9 % erreichen und ab Oktober 2025 jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche öffentlicher Gebäude zu Niedrigstenergiegebäuden sanieren. Diese Maßnahmen sind Teil des Ziels, die EUKlimaneutralität bis 2050 zu erreichen und beinhalten die Erstellung eines Gebäudeinventars, die Einführung einer Energiebuchhaltung und die Veröffentlichung dieser Daten. Bis zum 30. September 2025 muss ein Inventar aller eigenen, gemieteten und gepachteten Gebäude erstellt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Die jährliche Sanierungsquote von drei Prozent beginnt ab Oktober 2025.

Gebäudeliste:

  • Aufbahrungshalle
  • Bauhof
  • Musikheim
  • Musikschule
  • Volksschule
  • Museum
  • Freibad
  • Gemeindeamt
  • Kindergarten Ligist
  • Raiffeisengebäude
  • Sportplatz alt
  • Hochbehälter Oberwald
  • Rüsthaus FF Ligist
  • Kinderkrippe
  • Sportplatz
  • Rüsthaus FF Steinberg
  • Kindergarten Unterwald
  • Wohnhaus Ligist
  • Freibad Lokal

     ►download "Energieeffizienzrichtlinie 2025" (.pdf)

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