Der Jagdpachtschilling wird auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Beträge unter € 1,- werden nicht ausbezahlt.
Wird der Jagdpachtschilling nicht innerhalb der genannten Frist abgeholt, verfällt dieser zu Gunsten der Marktgemeinde Ligist.
Hinweis: Die Förderung für erneuerbare Energie kann nur unter Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen erfolgen!
► Formular Förderung für Alternativenergie (.xls)
Hinweis: Die Förderung für erneuerbare Energie kann nur unter Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen erfolgen!
► Formular Förderung für Alternativenergie (.xls)
Wohnsitzförderung für Studierende
bis zum 26. Lebensjahr
€ 200,-- | für das jeweils laufende Studienjahr, durchgehend Hauptwohnsitz in Ligist, mind. 8 Semesterwochenstunden |
► Formular Wohnsitzförderung (.pdf)