Übersicht Förderungen
Besamungszuschuss
| Besamungszuschuss | € 25,-- | je Besamung |
| Eigenbestandsbesamung | € 12,-- | je Besamung |
Bienenstockförderung
| Bienenstockförderung | € 10,-- | je Bienenstock |
Schafprämie
| Schafprämie | € 6,-- | je Mutterschaf |
► Formular Auszahlung Schafprämie (.pdf)
Jagdpacht
Der Jagdpachtschilling wird auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Beträge unter € 1,- werden nicht ausbezahlt.
Wird der Jagdpachtschilling nicht innerhalb der genannten Frist abgeholt, verfällt dieser zu Gunsten der Marktgemeinde Ligist.
Kommunalsteuer für Lehrlinge
| Kommunalsteuer für Lehrlinge | 100 % |
Wohnsitzförderung für Studierende
in Höhe von € 200,00 pro Semester
Aktuelle Förderbestimmungen:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie während des gesamten angesuchten Semesters muss der Studierende durchgehend in der Gemeinde Hauptwohnsitz gemeldet sein - Stichtag ist der 31.10 des Vorjahres!
- Gilt nur für das jeweilige laufende Studienjahr! Ansuchen muss vor dem Beginn des neuen Studienjahres erfolgen – Stichtag ist der 30.09des jeweiligen Studienjahrs!
- Leistungsnachweis von mind. 8 Semesterwochenstunden.
- Das 26. Lebensjahr darf nicht vollendet sein.
- Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
► Formular Wohnsitzförderung (.pdf)


