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Tauwettersperre Gemeindegebiet St. Stefan ob Stainz

Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht ab 02.02.2026 07:00 Uhr

Gemäß Dauer-Verordnung der BH Deutschlandsberg vom 07.02.2007 (GZ: 11.0/20-2007) wird hiermit die Tauwettersperre für die Gemeindestraßen im Gemeindegebiet von St. Stefan ob Stainz kundgemacht.

Die Verordnung tritt durch Anbringen von Verbotszeichen gemäß § 52 lit a Zif 9 c StVO "Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht" mit Montag, 02.02.2026, 07:00 Uhr in Kraft.

     ► Hier finden Sie die Kundmachung. 

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