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Hundekundelehrgang

BH Voitsberg

Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes trat für Hundehalter ab 01.01.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.

Wer muss den Kurs besuchen?

Der Hundekundenachweis muss binnen Jahresfrist nur von jenen Hundehaltern erbracht werden, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten 5 Jahre (ausgehend vom Tag der Meldung des Hundes bei der Gemeinde) nicht nachweisen können. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die innerhalb dieser 5 Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt (egal wie lange) bereits einen Hund nachweislich gehalten haben, keinen Hundekundenachweis benötigen.

Generell ausgenommen von der Verpflichtung einen Hundekundenachweis zu erbringen sind Veterinärmediziner, Zoologen, tierschutzqualifizierte Hundetrainer oder Personen, die eine Jagdprüfung oder Aufsichtsjägerprüfung absolviert haben.

Zeit und Ort des Kurses

Der theoretische Kurs findet am Freitag, 16. Mai2025, in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr in der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg, Sitzungssaal (1. Stock) statt. Hunde sind zur Veranstaltung nicht mitzunehmen.

Abgehalten wird der Kurs von Amtstierärztin Mag. Sandra Hochreiter. Der Hundekundenachweis (= Teilnahmebestätigung) wird im Anschluss an die Veranstaltung den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übergeben.

Anmeldung zum Kurs

Die Kursanmeldung muss bis spätestens 7 Tage vor dem Kurstermin (das ist bis zum 9. Mai 2025) im Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg erfolgen (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail).

Folgende Daten werden benötigt: vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Erstellung des Nachweises sowie Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail Adresse aus organisatorischen Gründen.

Kontaktdaten für die Anmeldung:

Telefon: 03142/21520-261 in der Zeit von 8:00 bis 12:30 Uhr
Fax: 03142/21520-550
E-Mail: bhvo-veterinaer@stmk.gv.at

Beachten Sie bitte, dass aus organisatorischen Gründen angemeldete Personen von der Anmeldungsliste gestrichen werden, wenn bis zum 13.05.2025 kein Zahlungsnachweis im Veterinärreferat eingelangt ist.

Die Mindestteilnehmeranzahl für den Kurs beträgt 10 Personen, maximal 25 Personen können am Kurs teilnehmen. Kurse, bei denen die Mindestanzahl nicht erreicht wird, werden abgesagt.

Kurskosten

Gemäß Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016 ist ein Betrag von € 41,60 zu entrichten. Dieser Betrag ist im vorhinein bis spätestens 12.05.2025 einzuzahlen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Persönlich:
    bei der Amtskasse der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg montags bis freitags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 12:15 Uhr.
    Der gelbe Kassenbon ist als Einzahlungsbestätigung beim Veterinärreferat abzugeben.
    Barzahlungen zu Kursbeginn sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  • Online:
    Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg,
    IBAN: AT38 2083 9000 0000 7286
    Verwendungszweck: „Hundekundelehrgang“ und vollständiger Name

Datenschutzmitteilung

Die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg achtet die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und speichert personenbezogene Daten nach Maßgabe des geltenden Datenschutzrechtes. Alle Informationen (Daten), die wir erhalten, werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern wir nicht gesetzlich dazu verpflichtet bzw. berechtigt sind oder dies mit Ihrer Einwilligung bzw. auf vertraglicher Basis erfolgt.

Die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg verarbeitet Daten im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung und der Landesverwaltung auf Basis von Gesetzen und Verordnungen (Hoheitsverwaltung), auf Basis von Verträgen, Anträgen, Richtlinien, Einwilligungen (Privatwirtschaftsverwaltung) sowie zur Wahrung eines berechtigten Interesses.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Bezirkshauptmann. Dieser hat einen weisungsfreien Datenschutzbeauftragten bestellt. Für Fragen und Informationen steht Ihnen dieser wie folgt zur Verfügung: Tel 0316/877-4110, E-Mail: dsb@stmk.gv.at

Nach Art. 15 ff DSGVO besteht grundsätzlich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie in bestimmten Fällen auf Datenübertragbarkeit, sofern dem keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Diese Rechte können postalisch (8570 Voitsberg, Schillerstraße 10) oder per E-Mail bhvo@stmk.gv.at geltend gemacht werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir o h n e Ihre Daten Ihre Angelegenheit nicht bearbeiten können, sofern wir nicht von Amtswegen vorzugehen haben.


Mit freundlichen Grüßen!
Die Bezirkshauptfrau i.V.
Maria Ninaus
(elektronisch gefertigt)

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