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Schweinegesundheit 2019 KSP/ASP/Aujesky

BGBl II 399/2019 in Kraft

Ggst.: Schweinegesundheit 2019 KSP/ASP/Aujesky - ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung, BGBl II 399/2019 in Kraft.

Auf Grund des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Nachbarstaaten und der damit verbundenen Gefahr eines Auftretens auch in Österreich, ist die ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung, BGBl II 399/2019 idgF., in Kraft getreten.

     ► BGBl II 399/2019 (.pdf)

Da diese gefährliche, anzeigepflichte Tierseuche zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt und, um eine Übertragung der Seuche aus dem Wildschweine- in den Hausschweinebestand zu verhindern, wurde das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich als sogenanntes „Revisionsgebiet“ festgelegt, in dem alle verendet aufgefundenen Wildschweine der Behörde zwecks Probennahme zu melden sind.

Es wird daher darauf hingewiesen, dass alle tot aufgefundenen Wildschweine der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, Veterinärreferat, anzuzeigen sind, außerhalb der Amtsstunden aufgefundene Wildschweinkadaver können dem diensthabenden Amtstierarzt über die Landeswarnzentrale (Tel. Nr.: 130) gemeldet werden.

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