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Heizkostenzuschuss 2026/2027

1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027

Heizkostenzuschuss 2026/27

Das Land Steiermark gewährt auch heuer einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 340 € pro Haushalt.

Antragsfrist:
1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

  • seit 01.09.2026 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
  • keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben.
  • das monatliche Haushaltseinkommen (inkl.13. und 14.Gehalt) darf nachfolgenden Grenzen nicht übersteigen:
    • 1-Personen-Haushalt: 1.827 € netto/Monat
    • 2 Personen: 2.741 € netto/Monat
    • je Kind mit Familienbeihilfenbezug: + 548 €

Der Antrag ist bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde einzubringen.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen: 

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Heizkostennachweis (Jahresabrechnung, Rechnung inkl. Zahlungsnachweis)
  • IBAN

Für nähere Informationen wenden Sie sich an Frau Andrea Vollmaier, 03143/22 29 21, andrea@ligist.gv.at

 

 

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