Heizkostenzuschuss 2026/27
Das Land Steiermark gewährt auch heuer einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 340 € pro Haushalt.
Antragsfrist:
1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die
- seit 01.09.2026 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
- keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben.
- das monatliche Haushaltseinkommen (inkl.13. und 14.Gehalt) darf nachfolgenden Grenzen nicht übersteigen:
- 1-Personen-Haushalt: 1.827 € netto/Monat
- 2 Personen: 2.741 € netto/Monat
- je Kind mit Familienbeihilfenbezug: + 548 €
Der Antrag ist bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde einzubringen.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen:
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Heizkostennachweis (Jahresabrechnung, Rechnung inkl. Zahlungsnachweis)
- IBAN
Für nähere Informationen wenden Sie sich an Frau Andrea Vollmaier, 03143/22 29 21, andrea@ligist.gv.at



