Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 1. Oktober 2020 und 29. Jänner 2021 im Gemeindeamt beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 120,00 für alle Heizanlagen und wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2020/2021 gewährt.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die
- seit 01.09.2020 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
- keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben,
- das monatliche Haushaltseinkommen (inkl.13. und 14. Gehalt) darf nachfolgende Grenzen nicht übersteigen:
Ein-Personen-Haushalte: € 1.286,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.929,00
Der Betrag erhöht sich um € 386,00 für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen