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Heizkostenzuschuss 2023/2024

2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2023/2024

Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 2. Oktober 2023 und 29. Februar 2024 im Gemeindeamt beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizanlagen und wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2023/2024 gewährt.


Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

  • seit 01.09.2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
  • keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben.
  • das monatliche Haushaltseinkommen (inkl.13. und 14.Gehalt) darf nachfolgenden Grenzen nicht übersteigen:

               Ein-Personen-Haushalte:                               € 1.392,00
               Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften    € 2.088,00
               Der Betrag erhöht sich um € 418,00 für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

 

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