Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2023/2024
Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 2. Oktober 2023 und 29. Februar 2024 im Gemeindeamt beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizanlagen und wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2023/2024 gewährt.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die
- seit 01.09.2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
- keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben.
- das monatliche Haushaltseinkommen (inkl.13. und 14.Gehalt) darf nachfolgenden Grenzen nicht übersteigen:
Ein-Personen-Haushalte: € 1.392,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.088,00
Der Betrag erhöht sich um € 418,00 für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen