• Wappen der Marktgemeinde Ligist
  • Lipizzaner Heimat Steiermark
[Info / Kontakt]

Brauchtumsfeuer

Keine Neuregelung für Ostern 2023

Bisherige Verordnung bleibt bis auf Weiteres gültig!
Im Jänner diesen Jahres wurde eine Novelle der Brauchtumsfeuerverordnung in den Begutachtungsprozess gebracht. Dieser ist nun abgeschlossen. Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen wurden rechtliche Fragen aufgeworfen, die eine tiefergehende Prüfung notwendig machen. Die bisher gültige Verordnung, die Osterfeuer, Sonnwendfeuer sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche regelt, bleibt damit bis auf weiteres (und somit auch für Ostern 2023) aufrecht.

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (08. April): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“, ist nicht zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni): Da der 21. Juni auf einen Mittwoch fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, den 24. Juni, zulässig.
  • Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden. 
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

     ► Weitere Informationen (Link)

 

     ► zurück zur Übersicht