Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes trat für Hundehalter ab 01.01.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.
Wer muss den Kurs besuchen
Der Hundekundenachweis muss binnen Jahresfrist nur von jenen Hundehaltern erbracht werden, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten 5 Jahre (ausgehend vom Tag der Meldung des Hundes bei der Gemeinde) nicht nachweisen können. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die innerhalb dieser 5 Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt (egal wie lange) bereits einen Hund nachweislich gehalten haben, keinen Hundekundenachweis benötigen.
Generell ausgenommen von der Verpflichtung, einen Hundekundenachweis zu absolvieren sind Veterinärmediziner, Zoologen, tierschutzqualifizierte Hundetrainer oder Personen die eine Jagdprüfung oder Aufsichtsjägerprüfung absolviert haben.
Zeit und Ort des Kurses
Der theoretische Kurs findet am 25. Oktober und 8. November 2024, in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr in der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg, Sitzungssaal (1. Stock) statt. Hunde sind zur Veranstaltung nicht mitzunehmen.
Abgehalten wird der Kurs von Amtstierärztin Mag. Sandra Vadlau, der Hundekundenachweis, d.h. die Kursbestätigung, wird im Anschluss an die Veranstaltung den Teilnehmern übergeben.
Anmeldung zum Kurs - Neuregelung
Die Anmeldung zum Kurs hat bis spätestens 7 Tage vor dem Kurstermin (das ist bis zum 18.10. bzw. 01.11.2024) im Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg zu erfolgen und kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail durchgeführt werden. Bei der Anmeldung ist neben dem vollständigen Namen und der Anschrift auch das Geburtsdatum des Kursteilnehmers, Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail Adresse anzugeben, sowie den Nachweis über die erfolgte Einzahlung der Kurskosten (gelbe Kassabon, siehe unten) vorzulegen.
Beachten Sie bitte, dass aus organisatorischen Gründen angemeldete Personen von der Anmeldungsliste gestrichen werden, wenn bis zum 18.10. bzw. 08.11.2024 kein Zahlungsnachweis im Veterinärreferat eingelangt ist.
Kontaktdaten für die Anmeldung:
Telefon: 03142/21520-261 in der Zeit von 8:00 bis 12:30 Uhr
Fax: 03142/21520-550
E-Mail: bhvo-veterinaer@stmk.gv.at
Die Mindestteilnehmeranzahl für den Kurs beträgt 10 Personen, maximal können 25 Personen am Kurs teilnehmen. Kurse, bei denen die Mindestanzahl nicht erreicht wird, werden abgesagt.
Kurskosten
Gemäß Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016 ist ein Betrag von € 41,60 im Vorhinein, bis spätestens 11.10. bzw. 08.11.2024 zu entrichten.
Wird der Betrag bei der Amtskasse der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg eingezahlt, ist der gelbe Kassenbon als Einzahlungsbestätigung beim Veterinärreferat abzugeben.
Im Falle der Überweisung des Betrages (IBAN: AT382083900000007286) ist als Verwendungszweck „Hundekundelehrgang“ sowie der vollständige Name anzugeben.
Barzahlungen zu Kursbeginn können nicht angenommen werden.
Achtung: Die Amtskasse ist Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr geöffnet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir OHNE Ihre Daten Ihre Angelegenheiten nicht bearbeiten können, sofern wir nicht von Amtswegen vorzugehen haben.